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Neues bei KOS-Online
Kundeninformationen vom 15. Juni 2005
   
INFO Sunrise Period für Europa-Domain .eu soll im vierten Quartal 2005 starten
 
Der Start der Europa-Domain .eu (ccTLD) ist für das vierte Quartal 2005 mit zwei Phasen einer so genannten Sunrise Period geplant. Diese geht dem offiziellen Start von dotEU voraus, um Inhabern von 'früheren Rechten' und 'öffentlichen Einrichtungen' die Möglichkeit zu geben, ihre Domainnamen bevorrechtigt anzumelden. Die Sunrise-Domain muss exakt der geschützten Bezeichnung entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

Antragsteller können sein:

  • natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union (EU)
  • Unternehmen mit satzungsgemäßem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der EU
  • Organisationen mit Niederlassung innerhalb der EU
  • Unternehmen und Privatpersonen aus Ländern wie Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen können also nicht an der Sunrise Period teilnehmen.

Geschützte Bezeichnungen sind:

  • Gemeinschaftsmarken (EU-Marken)
  • nationale Marken der 25 EU-Mitgliedsstaaten
  • Wortmarken (Registrierung voraussichtlich in der ersten Sunrise-Phase)
  • Wort-/Bildmarken (Registrierung voraussichtlich in der zweiten Sunrise-Phase)

'Frühere Rechte' sind:

  • registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken
  • geografische Angaben
  • Ursprungsbezeichnungen, sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind
  • eingetragene Marken
  • Handelsnamen
  • Geschäftsbezeichnungen
  • Unternehmensnamen
  • Familiennamen und voraussichtlich auch Vornamen
    (Registrierung voraussichtlich in der zweiten Sunrise-Phase; Zum Nachweis dieser Rechte muss eine Kopie des Personalausweises vorgelegt werden.)
  • charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke.

'Öffentliche Einrichtungen' sind:

  • Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
  • nationale, regionale und örtliche Regierungsstellen
  • Regierungseinrichtungen
  • öffentliche Verwaltungen und Behörden
  • Organisationen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts
  • internationale und zwischenstaatliche Organisationen

Zu beachten ist, dass die offiziellen Sunrise-Regelungen voraussichtlich erst im Herbst 2005 veröffentlicht werden. Bis dahin können sich noch Veränderungen ergeben.

Nach insgesamt vier Monaten Vorab-Registrierungsfristen ist voraussichtlich ab Anfang 2006 die Anmeldung einer .eu-Domain für die breite Öffentlichkeit nach dem Prinzip 'first-come-first-served' möglich.

Jederzeit kostenlos und unverbindlich vorregistrieren
Derzeit haben Sie die Möglichkeit, .eu-Domains im Kundencenter von KOS-Online kostenlos vorzuregistrieren. Wählen Sie einfach bei der Domainprüfung .eu als Domainendung und starten Sie die Vorregistrierung Ihrer Europa-Domain. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen sowie die Bestimmungen für die Vorregistrierung von .eu-Domains bei KOS-Online.

   
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